Amsycora Orecchioni Beeidigter Übersetzer u. Dolmetscher (Italienisch)
Politologe (Dipl. sc. pol. Univ.)

Was bedeutet "Beglaubigt"?

Manchmal müssen Übersetzungen beglaubigt werden, um bei Behörden Gültigkeit zu haben. In den Ländern der Bundesrepublik gibt es Gesetze, die festlegen, welche Kriterien ein Übersetzer erfüllen muss, um beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu können, darunter natürlich die Geheimhaltung und Vertraulichkeit.

Eine Liste der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher findet man auf den Seiten der Justizbehörden (http://www.justiz-dolmetscher.de/suche_action).

Bei Urkunden, die in die italienische Sprache übersetzt worden sind, ist es möglich, dass für die Gültigkeit bei italienischen Behörden eine "Legalisierung" (legalizzazione) erforderlich ist, also die Bestätigung des italienischen Konsulates, dass dieser Übersetzer nach deutschem Recht beglaubigen kann, und die Anerkennung dieser Befugnis - somit der Beglaubigung auf der Übersetzung - gegenüber italienischen Behörden.

Das kann der Auftraggeber machen, aber es kostet etwas Zeit und Geld für die Gebühren. Falls Sie nicht selbst zum Konsulat gehen möchten, übernehme ich das gerne für Sie.

Die Beglaubigung der Übersetzungen ist – um nur ein Beispiel zu nennen – für die Einreichung von Dokumenten für Ausschreibungen in Italien erforderlich.

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